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E-Rechnung

Was sollten Vereine wissen?

© Jorma Bork  / pixelio.de
© Jorma Bork / pixelio.de

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland verpflichtend. Musikvereine, die Rechnungen ausstellen oder empfangen, müssen die neuen gesetzlichen Anforderungen umsetzen. Aber Achtung: Es gelten für die meisten Vereine großzügige Fristen!

 

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung unterscheidet sich von herkömmlichen Papierrechnungen oder PDFs, da sie in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. XML-Format oder ZUGFeRD) vorliegt. Dieses Format ermöglicht eine automatisierte und elektronische Weiterverarbeitung.

Was ist aktuell zu beachten?

Derzeit müssen Vereine nur E-Rechnungen empfangen können. Dazu wird ein Email-Postfach benötigt sowie ein Programm, das eine E-Rechnung lesen kann, z.B.

  • WISO MeinBüro
  • PDF24
  • viele Onlinebanking-Programme
  • Lexware faktura+auftrag plus
     

Wann gilt die Pflicht zur E-Rechnung?

Die Pflicht greift in folgenden Fällen:

  • Leistung an umsatzsteuerliche Unternehmen bzw. Unternehmer oder juristische Personen (z. B. Verbände, Vereine),
  • wenn sowohl der Rechnungssteller als auch der Empfänger in Deutschland ansässig sind.
     

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

Folgende Fälle sind von der Pflicht ausgenommen:

  • Umsatzsteuerfreie Umsätze gemäß §4 Nr. 8–29 UStG, wie z. B. Gebühren für kulturelle Veranstaltungen, Jugendarbeit oder Kursgebühren.
  • Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro.
  • Wenn der Rechnungsempfänger im Ausland ansässig ist.
     

Aufbewahrung von E-Rechnungen

Die Aufbewahrungspflichten entsprechen denen bisheriger digitaler Rechnungen. E-Rechnungen müssen im übermittelten Format archiviert werden, festgeschrieben und Änderungen nachvollziehbar dokumentiert sein. Hierzu ist es empfehlenswert, eine entsprechende Software zu installieren.
 

Übergangsregelungen

Für den Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsregelungen – ab dem 1. Januar 2025 ist dieser verpflichtend.

Vereine mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro können bis Ende 2027 weiterhin Rechnungen in Papierform ausstellen, wenn der Empfänger keine E-Rechnung verlangt.
 

Wie sollte der Verein jetzt vorgehen?

  1. Kann meine bisherige Rechnungssoftware E-Rechnungen ab 2025 verarbeiten? Falls nein: Welche Software eignet sich?
  2. Habe ich ein digitales Archivierungssystem, um E-Rechnungen 10 Jahre lang zu speichern?
  3. Eventuell: Abstimmung mit dem Steuerberater zur Digitalisierung des Rechnungswesens
  4. Empfang der E-Rechnungen vorbereiten: 
    Gibt es eine zentrale E-Mail-Adresse für Rechnungen? Eventuell lohnt es sich bei hohem Aufkommen an eingehenden Rechnungen eine eigene Adresse wie rechnung@beispiel.de einzurichten.
  5. Achtung vor Viren: Überprüft eine Schadenssoftware die eingehenden E-Mails?
     

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung?

Die E-Rechnung bedeutet für Musikverbände einen Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienz.

  • Sie können E-Rechnungen auch als PDF ausdrucken und ablegen.
  • Schnellere Abwicklung: Rechnungen können sofort digital versendet werden, was den Zahlungsprozess beschleunigt.
  • Umweltschonend: Der Verzicht auf Papier spart Ressourcen und reduziert Ihren ökologischen Fußabdruck.
  • Übersichtlichkeit: Alle Rechnungen werden zentral und digital verwaltet, was die Nachverfolgung und Archivierung erheblich erleichtert.
  • Rechtskonformität: Unsere Lösung entspricht den gesetzlichen Anforderungen für digitale Rechnungen und bietet Ihnen somit rechtliche Sicherheit.